Kanalsanierung Defekte Rohrleitungen gefährden die Umwelt, insbesondere Grundwasser und Boden. Nach der ATV-Erhebung im Auftrag der Bundesregierung sind in den alten Bundesländern 22 % der öffentlichen Kanäle schadhaft. In den neuen Bundesländern liegen Schätzungen bei 50%.
Das Verfahren zur Schadensbehebung sollte sicher anwendbar, relativ einfach und baustellengerecht sein und als Ergebnis ein dichtes Rohrsystem für eine lange Nutzungsdauer bieten.
Wer als Betreiber seine Abwasserkanäle regelmäßig kontrolliert und Schäden behebt, schützt nicht nur die Umwelt, sondern auch sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen. Bundesrecht, Landesrecht und kommunales Recht bilden ein Geflecht zusammen mit techn. Normen und Regelwerken. Gewässerverunreinigung ist eine Straftat gemäß § 324 StGB oder Ordnungswidrigkeit nach § 41 Abs.1Nr.1 WHG. Der Betreiber kann nach § 22 WHG schadensersatzpflichtig werden.
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